maxivent UG
Spenglerstraße 30- 34
23556 Lübeck
im Nachgang Vermieter genannt.
Allgemeines
Die allgemeinen Geschäfts-und Mietbedingungen regeln den Mietablauf zwischen dem Mieter der Mietobjekte und dem Vermieter. Für alle Anmietungen gelten ausschließlich und in jedem Fall die Mietbedingungen des Vermieters. Alle Anmietungen werden klar im Mietvertrag mit Inhalt und Umfang definiert und geregelt. Abweichungen von diesen Vertragsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter dies schriftlich bestätigt.
Angebot und Vertragsabschluss
Der Vermieter erstellt ausschließlich unverbindliche Angebote. Ein Vertrag kommt erst mit Bestätigung durch den Vermieter zu Stande. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Mietobjekt weiter zu vermieten.
Mietzeitraum und Mietpreis
Sofern nicht anders vereinbart und auf der Homepage www.maxivent.de dargestellt, gilt die Mietzeit für 72 Stunden einschließlich Empfangs- und Rückgabetag. Das Mietobjekt wird dem Mieter über den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Mietverlängerungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung vom Vermieter. Der Vermieter hat das Recht, Anmietungen über den ursprünglich vereinbarten Mietzeitraum hinaus, erneut mit der Mietpauschale in Rechnung zu stellen. Frühere Rückgaben des Mietobjektes als im Mietvertrag vereinbart, haben keine Mietminderung zur Folge. Der Mietpreis für ein Mietobjekt wird klar und deutlich auf den Publikationen des Vermieters dargestellt.
Zahlungsbedingungen und Stornierungen
Sofern nicht anders vereinbart, ist der Mietzins direkt vor Übergabe des Mietobjektes zahlbar. Hat der Mieter verbindlich reserviert, gelten bei Stornierung einzelner Posten oder des gesamten Mietvertrages folgende Stornokosten:
bis 90 Tage vor Anmietung keine Stornokosten
ab 90 Tage vor Anmietung 20% Stornokosten des Mietobjektes oder des Gesamtmietbetrages
ab 40 Tage vor Anmietung 50% Stornokosten des Mietobjektes oder des Gesamtmietbetrages
ab 14 Tage vor Anmietung 90% Stornokosten des Mietobjektes oder des Gesamtmietbetrages
Unabhängig hiervon werden bestellte Transportkosten sowie Sondervereinbarungen im Mietvertrag behandelt. Der Vermieter ist angehalten schnellstmöglichen Mieterersatz zu finden, um die Stornokosten vom ursprünglichen Mieter abzuwenden.
Haftung des Vermieters und Mieters
Der Vermieter hat dem Mieter das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und verfügbar zu machen. Bei Transportleistungen, welche vom Mieter in Auftrag gegeben wurden, sind die vereinbarten Lieferzeiten zwischen Mieter und Vermieter einzuhalten. Es sei denn, es liegen Gründe, die vom Vermieter nicht zu beeinflussen sind, vor. Schäden in Folge daraus können dem Vermieter nicht angelastet werden. Gründe liegen vor bei: Stau, Schlechtes Wetter, Brand, Explosion, Ausströmung gefährlicher Stoffe und Gase, Krankheit, Besetzung, Blockaden, Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Krankenfahrzeuge, unzumutbare Zuwegungen zum vereinbarten Übergabepunkt sowie wenn des eigene Leben und Wohlbefinden gefährdet wird. Ist die Erfüllung des Mietvertrages dauerhaft unmöglich, kann von seitens des Vermieters der Mietvertrag aufgehoben werden. Die Aufhebung bedarf der Schriftform.
Der Mieter ist angehalten, mit dem Mietobjekt sorgfältig umzugehen. Dies schließt die sorgfältige Sicherung und Schonung des Mietobjektes bei Selbstabholung ein. Der Mieter haftet während der Anmietung des Mietobjektes für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjektes resultieren. Wird das Mietobjekt beschädigt, in seiner Funktion eingeschränkt oder geht verloren, so tritt der Mieter in Haftung dafür. Dies gilt auch für Schäden die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden. Für Schäden wie Brand, Sturm, Unwetter, Wasser, Hagel, Diebstahl sowie Vandalismus kommt der Mieter auf. Der Mieter hat sicherzustellen, dass das Mietobjekt, wie ursprünglich in Form und Wertigkeit entgegengenommen, wieder an den Vermieter übergeben wird. Können eventuell entstehende Schäden am Mietobjekt repariert werden, so hat der Mieter gegenüber dem Vermieter die Reparaturkosten bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten zu ersetzen. Letzteres gilt, wenn die Reparaturkosten die Wiederbeschaffungskosten übersteigen. Der Mieter verpflichtet sich, alle notwendigen Vorschriften und behördlichen Auflagen zu beachten und notwendige Erlaubnisse einzuholen. Insoweit stellt er den Vermieter von jeglichen Ansprüchen frei.
Urheberrecht und Recht auf Vervielfältigung
Der Vermieter behält sich das Recht vor, Orte und Veranstaltungen bei denen Mietobjekte des Vermieters zum Einsatz kommen unter Berücksichtigung des Daten- und Personenschutzes für eigene Zwecke Aufnahmen in Form von Bildern und Filmen zu machen. Das dadurch gewonnene Material geht in den Besitz des Vermieters über. Es bestehen keine Ansprüche des Mieters daran.
Datenschutz
Der Vermieter speichert alle personenbezogenen Daten des Mieters und alle Daten die zum Zwecke der Anmietung und kaufmännischen Verpflichtung des Vermieters notwendig sind. Der Vermieter ist berechtigt, alle notwendigen personenbezogenen Daten an Dritte weiter zu geben, wenn dies zur Abwicklung des Auftrages notwendig ist. Der Mieter ist berechtigt, seine beim Vermieter gespeicherten Daten abzurufen, zu ändern oder löschen zu lassen. Der Mieter kann dies jederzeit schriftlich veranlassen.
Mietobjekte
Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass der Mieter technisch einwandfreie und saubere Mietobjekte übergeben bekommt. Der Mieter hat die Pflicht, sich bei Übergabe der Mietobjekte davon zu überzeugen und etwaige Mängel direkt bei Übergabe anzuzeigen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift des Mietvertrages die Sauberkeit und einwandfreie Funktion des Mietobjektes zu dessen uneingeschränkte verwendungsbestimmte Nutzbarkeit. Der Mieter hat die Pflicht nach dem Anmietzeitraum das Mietobjekt wieder in einwandfreier Funktion und Sauberkeit zurück an den Vermieter zu geben. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist der Vermieter berechtigt anfallende Reparaturkosten oder Reinigungskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen. Eventuelle Reparaturen während der Mietdauer am Mietobjekt dürfen ausschließlich nur in Abstimmung mit dem Vermieter oder durch den Vermieter gemacht werden.
Lieferung und Rückgabe
Die Anlieferung der Mietgegenstände versteht sich jeweils nur bis hinter die erste Tür und zu ebener Erde. Alle weitere Arbeiten und Wartezeiten werden mit 27,00 EUR je Personalstunde berechnet. Jede weitere angefangene Arbeitsstunde wird mit dem jeweils gültigen Satz berechnet. Bei Übernahme ist der Mieter verpflichtet, die Mietgegenstände auf Vollzähligkeit und Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden. Bei Rücklieferung oder Abholung der Mietobjekte durch den Vermieter müssen die Mietobjekte vollständig und zu ebener Erde transportfähig bereitstehen. Bei Rücklieferung oder Abholung ist die Prüfung der Vollständigkeit und Beschädigungen im Lager des Vermieters durchzuführen. Prüfung und Zählung vor Ort bei Abholung wird nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung durchgeführt. Die hierbei entstehenden Zusatzkosten trägt der Mieter. Sofern nicht anders bei der Ausschreibung der Mietobjekte dargestellt hat der Mieter die Reinigung der Mietobjekte sicher zu stellen. Sollte der Mieter das Objekt nicht gereinigt zurückgeben, ist der Vermieter berechtigt, den Mehraufwand der Reinigung dem Mieter bis in Höhe des Anmietungspreises in Rechnung zu stellen. Etwaige Entsorgungskosten für notwendige Betriebsstoffe wie Öle, Fette, Gase werden gesondert in Rechnung gestellt. Brandlöcher, hervorgerufen durch Feuer, Zigaretten und/ oder Feuerwerkskörper in Stoffen, Teppiche oder auf Tischplatten machen das Mietobjekt nicht mehr gebrauchsfähig. Die Kosten zur Wiederbeschaffung werden dem Mieter in vollem Umfang in Rechnung gestellt.
Versicherung
Das Mietobjekt ist nicht über den Vermieter versichert. Bei Anmietung und Übernahme des Mietobjektes geht die Haftung auf den Mieter über. Der Vermieter rät dem Mieter über die Dauer der Anmietung und der Zeit für Auf- und Abbau der Mietobjekte, diese zu versichern. Andernfalls haftet er selber in voller Höhe.
Heiz- Klima- und Kälteanlagen
Sofern nicht anders vereinbart sind in den Mietkosten keine Kosten für Brennstoffe enthalten. Der Mieter ist verpflichtet nur Brennstoffe zu verwenden, die für das Mietobjekt vorgesehen sind. Bei Widerhandlung kommt der Mieter für alle daraus resultierenden Schäden auf. Etwaige Reparaturen und Anschlüsse am Mietobjekt während des Mietzeitraumes sind nur von autorisiertem Personal oder dem Vermieter durchzuführen. Bei Zuwiderhandlung durch den Mieter und resultierender Schädigung oder Wertminderung des Mietobjektes tritt der Mieter in Haftung.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für eventuelle Streitigkeiten ist Lübeck. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbeziehungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.